Sitzung: 20.05.2022 StR/026/2022
Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 36
Vorlage: A.30/075/2022
1. Der
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse
und Bilanzen nach § 80 Abs. 1 KommHV-Doppik der Jahre 2018 und 2019 wird
vollinhaltlich anerkannt. Der Beschluss zur Erledigung des Prüfungsberichtes in
der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 16.03.2022 wird übernommen. Die
Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten ist damit abgeschlossen.
2. Die
Jahresabschlüsse für die Jahre 2018 und 2019 werden festgestellt. Gemäß Art. 20
Abs. 3 BayStG i.V.m. 102 Abs. 3 GO wird der Verwaltung Entlastung erteilt.
3. Die Zuführungen zu den einzelnen Ergebnisrücklagen werden wie im Sachvortrag dargestellt beschlossen.