Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 36

1.    Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse und Bilanzen nach § 80 Abs. 1 KommHV-Doppik der Jahre 2018 und 2019 wird vollinhaltlich anerkannt. Der Beschluss zur Erledigung des Prüfungsberichtes in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 16.03.2022 wird übernommen. Die Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten ist damit abgeschlossen.

2.    Die Jahresabschlüsse für die Jahre 2018 und 2019 werden festgestellt. Gemäß Art. 20 Abs. 3 BayStG i.V.m. 102 Abs. 3 GO wird der Verwaltung Entlastung erteilt.

3.    Die Zuführungen zu den einzelnen Ergebnisrücklagen werden wie im Sachvortrag dargestellt beschlossen.