Sitzung: 20.05.2022 StR/026/2022
Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 36
Vorlage: A.30/077/2022
1. Der
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse
und Bilanzen nach § 80 Abs. 1 KommHV-Doppik der Jahre 2018 und 2019 wird
vollinhaltlich anerkannt. Die Beschlüsse zur Erledigung der einzelnen
Prüfungsfeststellungen in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am
16.03.2022 werden übernommen. Die Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten ist damit
abgeschlossen.
2. Die
Jahresabschlüsse für die Jahre 2018 und 2019 werden festgestellt. Gemäß Art. 20
Abs. 3 BayStG i.V.m. 102 Abs. 3 GO wird der Verwaltung Entlastung erteilt.
3. Die Zuführungen zu den einzelnen Ergebnisrücklagen werden wie im Sachvortrag dargestellt beschlossen.