Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 36

1.    Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse und Bilanzen nach § 80 Abs. 1 KommHV-Doppik der Jahre 2018 und 2019 wird vollinhaltlich anerkannt. Die Beschlüsse zur Erledigung der einzelnen Prüfungsfeststellungen in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 16.03.2022 werden übernommen. Die Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten ist damit abgeschlossen.

2.    Die Jahresabschlüsse für die Jahre 2018 und 2019 werden festgestellt. Gemäß Art. 20 Abs. 3 BayStG i.V.m. 102 Abs. 3 GO wird der Verwaltung Entlastung erteilt.

3.    Die Zuführungen zu den einzelnen Ergebnisrücklagen werden wie im Sachvortrag dargestellt beschlossen.