1. Die in der Anlage 1 wiedergegebenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB werden gem. § 1 Abs.7 BauGB abgewogen.
  2. Die 6.Teiländerung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan wird hiermit beschlossen.