Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 27

  1. Der Stadtrat stimmt der Geschäftsanteilsveräußerung der Bürgerkraftwerke Schwabach GmbH und dem Verzicht auf die Ausübung eines evtl. bestehenden Vorkaufs-, Ankaufs- oder sonstigen Erwerbsrechts zu.

 

2.    Der Oberbürgermeister vertritt insoweit die Stadt in der Gesellschafterversammlung der Städtische Werke Schwabach GmbH und ermächtigt dessen Geschäftsführer zum Vollzug in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Schwabach GmbH und der Bürgerkraftwerke Schwabach GmbH.