Sitzung: 19.07.2022 PBA/026/2022
Beschluss: Mit Debatte - mit folgendem Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Anwesend: 17
Vorlage: A.41/143/2022
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.
Für die Herstellung der Fußweganbindung und der Gestaltung der städtischen Fläche ist ein Vertrag abzuschließen, die Kosten sind durch den Investor / Antragsteller zu tragen.