Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 40

I. Die Förderung eines Integrationslotsen soll beim Bayerischen Staatministerium des Inneren, für Sport und Integration nach der neu gefassten Beratungs- und Integrationsrichtlinie für das Jahr 2023 beantragt werden. Unter der Voraussetzung einer Fortsetzung der Förderung durch den Freistaat Bayern wird bereits jetzt einer Fortsetzung des Projekts in den Jahren 2024 bis 2026 zugestimmt.

 

II. Die hierfür notwendige Stelle in der Egr. 9 TVöD wird für den Gesamtförderzeitraum und somit bis zum 31.12.2023 befristet. Der erforderliche Eigenmittelanteil i.H.v. ca. 7.500 Euro ist analog des Förderzeitraums kalenderjährlich im Haushalt einzuplanen.