1.   Der Jahresabschluss 2021 wird zur Kenntnis genommen.

2.   Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt, soweit nicht bereits Einzelbewilligungen vorliegen.

3.   Der Bildung der Haushaltsreste wird zugestimmt.

4.   Die Unterlagen werden dem städtischen Rechnungsprüfungsamt zur örtlichen Prüfung vorgelegt.