Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 32

  


Der Anwendung von Stoffpreisgleitklauseln in Vergabeverfahren und für Ausschreibungen bis zum 31.12.2022 wird zugestimmt. Soweit der Kostenrahmen dadurch nachträglich überschritten wird, ist dem Hauptausschuss bzw. Stadtrat zu berichten.