Sitzung: 29.07.2022 StR/028/2022
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 32
Vorlage: Ref.4/012/2022
Der Anwendung von Stoffpreisgleitklauseln in Vergabeverfahren und für Ausschreibungen bis zum 31.12.2022 wird zugestimmt. Soweit der Kostenrahmen dadurch nachträglich überschritten wird, ist dem Hauptausschuss bzw. Stadtrat zu berichten.