Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 35

1.    Den Planungen zur Schaffung von Betreuungsplätzen nach dem Ganztagesförderungsgesetz wird eine Betreuungsquote von 85 % der anspruchsberechtigten Schwabacher Kinder zu Grunde gelegt.

2.    Die Betreuungsplätze sollen dabei prozentual auf die drei Betreuungsarten aufgeteilt werden, wie in Ziffer 3 des Sachvortrages dargestellt.