Sitzung: 30.09.2022 StR/029/2022
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 35
Vorlage: A.12/065/2022
1. Den Planungen zur Schaffung von Betreuungsplätzen nach dem Ganztagesförderungsgesetz wird eine Betreuungsquote von 85 % der anspruchsberechtigten Schwabacher Kinder zu Grunde gelegt.
2. Die Betreuungsplätze sollen dabei prozentual auf die drei Betreuungsarten aufgeteilt werden, wie in Ziffer 3 des Sachvortrages dargestellt.