Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 31

  


Die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Grünanlagen und Freizeitflächen der Stadt Schwabach wird mit der Maßgabe beschlossen, dass § 1 Abs. 2 folgenden Wortlaut erhält:

 

Besonders geschützte Grünanlagen im Sinne dieser Satzung sind hierbei

                 der Alte Friedhof an der Dreieinigkeitskirche,

                 der Apothekersgarten an der Südlichen Mauerstraße,

                 der Pergolenplatz in der Südlichen Mauerstraße,

                 die Parkanlage Eichwasen Süd,

                 die Parkanlage am Schillerplatz,

                der Museumspark am Stadtmuseum.“