Sitzung: 30.09.2022 StR/029/2022
Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 34
Vorlage: A.30/102/2022
1. Der
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des
Jahresabschlusses und Bilanz 2020 nach § 80 Abs. 1 KommHV-Doppik wird
vollinhaltlich anerkannt. Der Beschluss zur Erledigung des Prüfungsberichtes in
der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 21.07.2022 wird übernommen. Die
Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten ist damit abgeschlossen.
2. Der Jahresabschluss 2020 wird festgestellt. Gemäß Art. 20 Abs. 3 BayStG i.V.m. 102 Abs. 3 GO wird der Verwaltung Entlastung erteilt.
3. Die Zuführungen zu den einzelnen Ergebnisrücklagen werden
wie im Sachvortrag
dargestellt beschlossen. Die
Zuführung des Ergebnisses 2019 wurde bereits mit der
Vorlage Nr. A.30/075/2022
beschlossen. Das Gesamtergebnis der Jahre 2019 und
2020 wird mit dem Jahresabschluss
2022 umgesetzt.