Sitzung: 30.09.2022 StR/029/2022
Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 33
Vorlage: A.30/103/2022
1. Der
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des
Jahresabschlusses und der Bilanz 2020 nach § 80 Abs. 1 KommHV-Doppik werden
vollinhaltlich anerkannt. Die Beschlüsse zur Erledigung der einzelnen
Prüfungsberichte in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 21.07.2022
werden übernommen. Die Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten ist damit
abgeschlossen.
2. Der
Jahresabschluss 2020 wird festgestellt. Gemäß Art. 20 Abs. 3 BayStG i.V.m. 102
Abs. 3 GO wird der Verwaltung Entlastung erteilt.
3. Die Zuführungen zu den einzelnen Rücklagen werden wie im
Sachvortrag dargestellt
beschlossen. Die Zuführungen des
Ergebnisses 2019 wurde bereits mit der Vorlage
Nr. A.30/076/2022 beschlossen. Das
Gesamtergebnis der Jahre 2019 und 2020 wird
mit dem Jahresabschluss 2022
umgesetzt.