Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 33

1.   Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses und der Bilanz 2020 nach § 80 Abs. 1 KommHV-Doppik werden vollinhaltlich anerkannt. Die Beschlüsse zur Erledigung der einzelnen Prüfungsberichte in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 21.07.2022 werden übernommen. Die Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten ist damit abgeschlossen.

2.   Der Jahresabschluss 2020 wird festgestellt. Gemäß Art. 20 Abs. 3 BayStG i.V.m. 102 Abs. 3 GO wird der Verwaltung Entlastung erteilt.

3. Die Zuführungen zu den einzelnen Rücklagen werden wie im Sachvortrag dargestellt
    beschlossen. Die Zuführungen des Ergebnisses 2019 wurde bereits mit der Vorlage
    Nr. A.30/076/2022 beschlossen. Das Gesamtergebnis der Jahre 2019 und 2020 wird
    mit dem Jahresabschluss 2022 umgesetzt.