1.      In der Anlage 1 sind die Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) aufgeführt und mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung versehen. Die Stellungnahmen werden gem. § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen.

 

2.      Den geringfügigen redaktionellen Änderungen in den Festsetzungen, die sich aus dem Beteiligungsverfahren ergaben, wird zugestimmt.

 

3.      Der Bebauungsplan S-23-65, 4. Änderung für das Gebiet westlich der Albrecht-Dürer-Straße, bestehend aus dem Planblatt mit den textlichen Festsetzungen (Anlage 3), wird, unter Hinweis auf die Begründung (Anlage 4), gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.