Beschluss: Ohne Debatte - mit folgendem Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2, Anwesend: 16

  


Alternative A:

 

1.    Der Antrag wird befürwortet.

Für die notwendigen Errichtungskosten zur Ausübung des Tanzsports in einer

ehemaligen Montagehalle wird dem TSZ ein Zuschuss von 20 v.H. der Kosten gewährt, max. 2.490,00 €. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Maßnahme gegen Vorlage von Rechnungen im Haushaltsjahr 2023.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Sitz des Vereins in Schwabach verbleibt.

 

2.    Die erforderlichen Haushaltsmittel i.H.v. 2.490,00 € werden im Haushalt 2023 veranschlagt.