Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 17

1.       Die Anwendung der Fortschreibung des Mietenspiegels der Firma Analyse & Konzepte und die darin ermittelten Richtwerte über die Kosten der Unterkunft werden mit Wirkung zum 01.01.2023 beschlossen.

2.       Die Verwaltung wird ermächtigt, die Richtlinie zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II und SGB XII entsprechend anzupassen.