1.    Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt weiterzuverfolgen.

 

2.    Zur Klärung des Raumprogramms und der möglichen Situierung auf dem Grundstück wird die Verwaltung beauftragt, eine Machbarkeitsstudie erstellen zu lassen.

 

3.    Für die Finanzierung der Machbarkeitsstudie werden Mittel in Höhe von 50.000 € im Rahmen des Nachtragshaushalt 2023 eingeplant.