1.         Das Bebauungsplanverfahren S-111-12, 1.Änderung „Am Dillinghof“ wird für den in Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren zur Innenentwicklung nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 (z.B. Umweltbericht) und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB eingeleitet.

2.              Der Bebauungsplan S-111-12, 1.Änderung „Am Dillinghof“ mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus dem Bebauungsplanentwurf und den textlichen Festsetzungen, wird unter Hinweis auf die Begründung (siehe Anlage 4) gebilligt. Auf Grundlage der gebilligten Planung soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.