Sitzung: 30.06.2023 StR/039/2023
Beschluss: Mit Debatte - Beschlussfassung mehrfach
Abstimmung: Anwesend: 33
Vorlage: A.41/012/2023
Ja 9
Nein 24 – abgelehnt
Antrag
von Herrn Stadtrat Spachmüller die Entscheidung zu vertagen.
Einstimmig
Antrag
der CSU-Fraktion, die gelb gekennzeichnete Verkehrsfläche auf dem Villengrundstück Limbacher Straße 31 (Fl.Nr.
803/3) aus dem Bebauungsplan herauszunehmen, wird zugestimmt.
Ja 16
Nein 17 - abgelehnt
Antrag
der CSU-Fraktion zusätzliche Bauflächen auf dem Grundstück Limbacher Straße 31
(Fl.Nr. 803/3) im südwestlichen Bereich zwischen den Baumflächen auszuweisen.
Ja 26
Nein 7
1.
In
der Anlage 1 sind die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung
(Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 2 wiedergegeben. Die Stellungnahmen werden gem. § 1 Abs. 7
BauGB abgewogen.
2. Der überarbeitete Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans mit integriertem
Grünordnungsplan VEP S-X-18 „Stadtgold - Stadtquartier ehem.
Fabrikgelände Niehoff an der Fürther Straße" wird, einschließlich dem Vorhaben- und Erschließungsplan, mit der
Herausnahme der Verkehrsfläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 803/3 als
Bebauungsplan der Innenentwicklung i.S. §13a
Baugesetzbuch (BauGB) gebilligt. Bis zur öffentlichen Auslegung des
überarbeiteten Entwurfes wird die beigefügte Begründung fortgeschrieben.