Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 17

  


1.            Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zum Hort am Haupthaus der Johannes-Helm-Grundschule wird sichergestellt.

2.            Für die notwendige Anschlussbetreuung freitags am Haupthaus für Kinder im gebundenen Ganztag wird die Beförderung über eine nachträgliche Rückerstattung der tatsächlichen Fahrten sichergestellt.

3.            Die im Einzelfall geprüften Anträge von zwei Gastschülern werden aufgrund der besonderen Umstände angenommen und die Beförderung sichergestellt.

4.         Anträge von Schülerinnen und Schüler mit einem Schulweg, der die 2-km-

            Grenze nicht überschreitet und keine besonderen Gründe für die Notwendigkeit

            der Beförderung dargelegt wurden, werden abgelehnt.