Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 17

  1. Die Aufgrabungsrichtlinie der Stadt Schwabach wird im Zuge des Breitbandausbaus nicht angewendet.
  2. Längsaufgrabungen sollen in Einzelfällen entsprechend der Vorgaben der städtischen Aufgrabungsrichtlinien auf Kosten der Stadt Schwabach wiederhergestellt werden.
  3. Für die Umsetzung des Punktes 2 sind im Rahmen der Haushaltsanmeldungen 2024 zusätzlich 100.000 Euro und im Haushalt 2025 zusätzlich 50.000 Euro anzumelden.