1.    Der Jahresabschluss 2022 wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt, soweit nicht bereits Einzelbewilligungen vorliegen.

 

3.    Der Bildung der Haushaltsreste wird zugestimmt.

 

4.    Die Korrektur der Rücklagen erfolgt wie im Sachvortrag dargestellt.

 

5.    Die Unterlagen werden dem städtischen Rechnungsprüfungsamt zur örtlichen Prüfung vorgelegt.