Sitzung: 28.07.2023 StR/040/2023
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 36
Vorlage: A.30/151/2023
Der Oberbürgermeister der Stadt Schwabach
wird bevollmächtigt, folgende Erklärungen – übereinstimmend mit den
Empfehlungen der Aufsichtsräte – abzugeben:
1. In der Gesellschafterversammlung der
Städtische Werke Schwabach GmbH:
a) Der Jahresüberschuss beträgt 711.409,05 €
Der Jahresüberschuss in Höhe von 711.409,05 € wird wie folgt verwendet:
Einstellung
in die Gewinnrücklage und Weitergabe |
209.720,00 € |
dieses Betrages zur
Einstellung in die Kapitalrücklage der
Tochtergesellschaft Stadtwerke Schwabach
GmbH Ausschüttung an die
Gesellschafterin |
209.720,00 € 501.689,05 € |
b) Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden
entlastet.
c) Die Mitglieder der Aufsichtsräte der
Tochtergesellschaften Stadtwerke Schwabach GmbH, Stadtverkehr Schwabach GmbH,
Stadtbäder Schwabach GmbH und Stadtdienste Schwabach GmbH werden entlastet.
d) Der Empfehlung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Schwabach GmbH zu folgen und die Aufsichtsratsvergütung für einfache Mitglieder ab dem 01.01.2024 auf 1.500 € pro Jahr anzupassen. Die Vergütung für den Vorsitzenden und dem Stellvertreter bleiben unverändert.
2.
In der Gesellschafterversammlung der Stadtdienste Schwabach GmbH –
betreffend die Minderheitsbeteiligung der
Stadt Schwabach mit 5,1 %:
a) Der Jahresüberschuss beträgt 0 €.
Der Bilanzgewinn/ -verlust
beträgt 0 €.
b)
Die
Mitglieder des Aufsichtsrates werden entlastet.
Zu Ziff. 1 b, Ziff. 1 c und Ziff 2 b waren die Stadtratsmitglieder Herr Oliver Memmler, Herr Heiner Hack, Herr Martin Sauer, Herr Jürgen Ryschka, Herr Dr. Roland Oeser, Herr Dr. Markus Hoffmann, Herr Bugra Yilmazel und Herr Axel Rötschke an der Beratung und Abstimmung nicht beteiligt (Art. 49 GO).