Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 36

  


Der Oberbürgermeister der Stadt Schwabach wird bevollmächtigt, folgende Erklärungen – übereinstimmend mit den Empfehlungen der Aufsichtsräte – abzugeben:

 

1. In der Gesellschafterversammlung der Städtische Werke Schwabach GmbH:

 

a)    Der Jahresüberschuss beträgt                                                               711.409,05 €

Der Jahresüberschuss in Höhe von 711.409,05 € wird wie folgt verwendet:

 

            Einstellung in die Gewinnrücklage und Weitergabe

 

209.720,00 €

dieses Betrages zur Einstellung in die Kapitalrücklage

der Tochtergesellschaft

Stadtwerke Schwabach GmbH                    

 

Ausschüttung an die Gesellschafterin

 

 

 

209.720,00 €

 

501.689,05 €

 

 

b)    Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden entlastet.

 

c)    Die Mitglieder der Aufsichtsräte der Tochtergesellschaften Stadtwerke Schwabach GmbH, Stadtverkehr Schwabach GmbH, Stadtbäder Schwabach GmbH und Stadtdienste Schwabach GmbH werden entlastet.

 

d)    Der Empfehlung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Schwabach GmbH zu folgen und die Aufsichtsratsvergütung für einfache Mitglieder ab dem 01.01.2024 auf 1.500 € pro Jahr anzupassen. Die Vergütung für den Vorsitzenden und dem Stellvertreter bleiben unverändert.

 

 

2. In der Gesellschafterversammlung der Stadtdienste Schwabach GmbH –

    betreffend die Minderheitsbeteiligung der Stadt Schwabach mit 5,1 %:

 

a)    Der Jahresüberschuss beträgt 0 €.

 

Der Bilanzgewinn/ -verlust beträgt 0 €.

 

b)    Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden entlastet.

 

 

Zu Ziff. 1 b, Ziff. 1 c und Ziff 2 b waren die Stadtratsmitglieder Herr Oliver Memmler, Herr Heiner Hack, Herr Martin Sauer, Herr Jürgen Ryschka, Herr Dr. Roland Oeser, Herr Dr. Markus Hoffmann, Herr Bugra Yilmazel und Herr Axel Rötschke an der Beratung und Abstimmung nicht beteiligt (Art. 49 GO).