Sitzung: 26.09.2023 HA/045/2023
Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 15
Vorlage: A.41/018/2023
Die Verrechnung der verwaltungsinternen Kosten im Rahmen der Erstellung städtebaulicher Verträge und Durchführungsverträge wird wie im Sachvortrag ausgeführt, befristet bis zum 31.12.2025 ausgesetzt.