Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 15

Die Verrechnung der verwaltungsinternen Kosten im Rahmen der Erstellung städtebaulicher Verträge und Durchführungsverträge wird wie im Sachvortrag ausgeführt, befristet bis zum 31.12.2025 ausgesetzt.