Sitzung: 29.09.2023 StR/041/2023
Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 35
Vorlage: A.30/157/2023
1.
Der
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung des Jahresabschlusses und
der Bilanz für das Jahr 2021 nach § 80 Abs. 1 KommHV-Doppik wird vollinhaltlich
anerkannt. Der Beschluss zur Erledigung der einzelnen Prüfungsfeststellungen in
der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 05.07.2023 wird übernommen. Die
Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten ist damit abgeschlossen.
2.
Der
Jahresabschluss für das Jahr 2021 wird festgestellt.
3.
Der
Verwaltung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.
4.
Das
Ergebnis des Jahres 2021 in Höhe von insgesamt 6.006.219,12
€
mit der darin enthaltenen nicht rechtsfähigen Stiftung
Frieda Bauer’sche Stiftung in Höhe von 4.552,58 €
wird wie folgt den Rücklagen zugeführt:
Der Ergebnisrücklage wird der
Betrag von 6.001.666,54 € aus dem Ergebnis 2021 zugeführt.
Das Ergebnis der nicht
rechtsfähigen Stiftung
Frieda Bauer`sche Stiftung mit 4.552,58 €
wird mit 3.035,05 € der Kapitalerhaltungsrücklage und mit 1.517,53 € der
Rücklage für des Erreichung Stiftungszwecks zugeführt.