Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 35

 

1.              Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung des Jahresabschlusses und der Bilanz für das Jahr 2021 nach § 80 Abs. 1 KommHV-Doppik wird vollinhaltlich anerkannt. Der Beschluss zur Erledigung der einzelnen Prüfungsfeststellungen in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 05.07.2023 wird übernommen. Die Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten ist damit abgeschlossen.

2.              Der Jahresabschluss für das Jahr 2021 wird festgestellt.

 

3.              Der Verwaltung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.

4.              Das Ergebnis des Jahres 2021 in Höhe von insgesamt         6.006.219,12 €
mit der darin enthaltenen nicht rechtsfähigen Stiftung
Frieda Bauer’sche Stiftung in Höhe von                                             4.552,58 €
wird wie folgt den Rücklagen zugeführt:

             Der Ergebnisrücklage wird der Betrag von 6.001.666,54 € aus dem Ergebnis 2021 zugeführt.

 

             Das Ergebnis der nicht rechtsfähigen Stiftung
Frieda Bauer`sche Stiftung mit                                                               4.552,58 €
wird mit 3.035,05 € der Kapitalerhaltungsrücklage und mit 1.517,53 € der Rücklage für des Erreichung Stiftungszwecks zugeführt.