Sitzung: 29.09.2023 StR/041/2023
Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 35
Vorlage: A.30/158/2023
- Der kommunale Baukostenzuschuss zum Neubau und zur Sanierung von Kindertageseinrichtungen wird von 2/3 auf grundsätzlich 85 % der nach den FAZR (Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich) jeweils geltenden förderfähigen Kosten erhöht.
- Dem Stadtrat sind weiterhin alle Fördermaßnahmen für Investitionen im Bereich der Kindertageseinrichtungen zur Entscheidung im Einzelfall vorzulegen.