Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 35

  1. Der kommunale Baukostenzuschuss zum Neubau und zur Sanierung von Kindertageseinrichtungen wird von 2/3 auf grundsätzlich 85 % der nach den FAZR (Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich) jeweils geltenden förderfähigen Kosten erhöht.

 

  1. Dem Stadtrat sind weiterhin alle Fördermaßnahmen für Investitionen im Bereich der Kindertageseinrichtungen zur Entscheidung im Einzelfall vorzulegen.