1.    Die in Anlage 1 dargestellten Abwägungsempfehlungen zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Verfahren werden als Abwägungsergebnis beschlossen.

2.    Die Verordnung der Stadt Schwabach über das Wasserschutzgebiet zum Schutz der Brunnen 8, 9 und 10 für die öffentliche Wasserversorgung im Gewinnungsgebiet Brünst/Nord wird in der als Anhang 2 beigefügten Fassung mit Karte beschlossen.