1.    Die in Anlage 1 dargestellten Abwägungsempfehlungen zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Verfahren werden als Abwägungsergebnis beschlossen.

2.    Die Verordnung der Stadt Schwabach über das Wasserschutzgebiet zum Schutz der Brunnen 1a, 2a und 14 für die öffentliche Wasserversorgung im Gewinnungsgebiet Schwabachgrund/Mitte wird in der als Anhang 2 beigefügten Fassung mit Karte beschlossen.