1.   Die 1. Änderung des Bebauungsplanes S-92-98 Teil A, 1. Änderung „Östlich der
Herderstraße“, wird für den in Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich im
beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Baugesetzbuch) i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB eingeleitet.

 

Auf Grundlage der heutigen Sitzungsvorlage ist die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach
§ 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.