Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 33

1.    Die 4. Änderung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Bebauungsplan S-76-89 „Wiesenstraße – Anknüpfungsbereich Königsbergstraße“, wird für den in Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB eingeleitet.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten.