Sitzung: 24.11.2023 StR/043/2023
Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 33
Vorlage: A.41/026/2023
1.
Die
4. Änderung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Bebauungsplan S-76-89
„Wiesenstraße – Anknüpfungsbereich Königsbergstraße“, wird für den in Anlage 1
gekennzeichneten Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren gem. § 13a
Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB eingeleitet.
Von der
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 1 wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
abgesehen.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten.