Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Gemeinde Kammerstein auf Basis des vorliegenden Entwurfs eine Zweckvereinbarung zum Anschluss des Schmutzwassers aus den bestehenden Gebäuden des Autohofs Schwabach-West an das Schwabacher Kanalnetz abzuschließen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Gestattung und Regelung der durch die beabsichtigte Verlegung der Anschlussleitung erfolgenden Benutzung des im Sachvortrag bezeichneten Straßengrundstücks der Stadt Schwabach den erforderlichen Gestattungsvertrag mit der Gemeinde Kammerstein abzuschließen und die Inhalte des Vertrages festzulegen.