Sitzung: 26.04.2024 StR/049/2024
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 36
Vorlage: A.30/188/2024
- Der kommunale Baukostenzuschuss zum Neubau und zur Sanierung von Kindertageseinrichtungen wird von 85 % auf grundsätzlich 100 % der nach den FAZR (Richtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich) jeweils geltenden förderfähigen Kosten erhöht.
- Dem Stadtrat sind weiterhin alle Fördermaßnahmen für Investitionen im Bereich der Kindertageseinrichtungen zur Entscheidung im Einzelfall vorzulegen.