Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 36

  1. Der kommunale Baukostenzuschuss zum Neubau und zur Sanierung von Kindertageseinrichtungen wird von 85 % auf grundsätzlich 100 % der nach den FAZR (Richtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich) jeweils geltenden förderfähigen Kosten erhöht.

 

  1. Dem Stadtrat sind weiterhin alle Fördermaßnahmen für Investitionen im Bereich der  Kindertageseinrichtungen zur Entscheidung im Einzelfall vorzulegen.