1.              Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung des Jahresabschlusses und der Bilanz für das Jahr 2022 nach § 80 Abs. 1 KommHV-Doppik wird vollinhaltlich anerkannt. Der Beschluss zur Erledigung der einzelnen Prüfungsfeststellungen in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 18.07.2024 wird übernommen. Die Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten ist damit abgeschlossen.

 

Abstimmung: ohne Debatte – einstimmig               Anwesend: 36

2.              Der Jahresabschluss für das Jahr 2022 wird festgestellt.

 

Abstimmung: ohne Debatte – einstimmig               Anwesend: 36

 

3.              Der Verwaltung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.

 

Abstimmung: ohne Debatte – einstimmig               Anwesend: 35

4.              Das Ergebnis des Jahres 2022 in Höhe von insgesamt           5.086.318,54 €
mit der darin enthaltenen nicht rechtsfähigen Stiftung
Frieda Bauer’sche Stiftung in Höhe von                                             5.052,58 €
wird wie folgt den Rücklagen zugeführt:

             Der Ergebnisrücklage wird der Betrag von 5.086.318,54 € aus dem Ergebnis 2022 zugeführt, davon für die nicht rechtsfähige Stiftung
Frieda Bauer`sche Stiftung der Betrag von 5.052,58 €,
welche hierbei aufgeteilt mit 3.368,39 € der Kapitalerhaltungsrücklage und mit 1.684,19 € der Rücklage für die Erreichung Stiftungszwecks zugeführt wird.

 

Abstimmung: ohne Debatte – einstimmig               Anwesend: 36