Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 35

Der Stadtrat ermächtigt das von der Stadt Schwabach entsandte Verwaltungsratsmitglied zu folgender Beschlussfassung im Verwaltungsrat der KommunalBIT AöR:

 

1.    Der Jahresabschluss 2023 wird wie vorgelegt festgestellt. Da weder Gewinn noch Verlust vorliegen, braucht über die Verwendung/Behandlung nicht entschieden zu werden.

 

2.    Der Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2023 entlastet.

 

3.    Die Dr. Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, wird zum Abschluss-prüfer von KommunalBIT für den Jahresabschluss 2024 bestellt. Der Prüfungsauftrag umfasst auch den Lagebericht zum 31.12.2024 sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach Art. 107 Abs. 3 Satz 2 der BayGO (analog § 53 HGrG). Der Vorsitzende des Verwaltungsrats wird ermächtigt, den Prüfungsauftrag gemäß Angebot zu erteilen.