1.            Der Entwurf des Haushaltsplanes 2025 wird zur Kenntnis genommen und dem Hauptausschuss zur Vorberatung zugewiesen.

 

2.            Die Stadtkämmerin wird ermächtigt, aus den Haushaltsanmeldungen für den Ergebnishaushalt sowie den Finanzhaushalt einen Beratungsvorschlag zu erarbeiten.