1.       Der Brunnenvariante mit dem flachen Gerinne wird zugestimmt.

2.       Den Lageplänen zu Bürgerfest und Kirchweih und der Anordnung der Liefer- / Handwerkerstellplätze wird zugestimmt

3.       Die Ausführungsplanung ist auf diesen Grundlagen zu erstellen. Zur Sicherstellung der Durchführung des Bürgerfestes sowie anderen Veranstaltungen ist die vorgesehene Planung mit dem Verkehrsverein und anderen Organisatoren der Großveranstaltungen weiterzuentwickeln.