I. Zusammenfassung
Der SJR Schwabach hat wie schon im Dezember 2010 beantragt, den Punkt
„Bericht und Auswertung zu den Erfahrungen mit der Neugestaltung des
Frühlingsfestes („Kinderkirchweih“) für die heutige Sitzung des
Jugendhilfeausschusses mit aufzunehmen.
Auf der Basis der Ergebnisse der Schaustellerbesprechung vom
II. Sachvortrag
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom
Eine Projektgruppe
innerhalb der Verwaltung wurde gebildet, der auch externe Berater angehörten,
mit dem Ziel, ein neues Konzept für die Gestaltung des Frühlingsfestes zu
erarbeiten und die Akzeptanz der Bevölkerung in der Altstadt zu erhöhen werden.
Bei seiner Zustimmung
hat der Stadtrat als Ziel gesetzt, ältere Kinder mit dem Angebot anzusprechen,
und auch Jugendlichen nicht aus dem Blick zu verlieren.
Die Ergebnisse der Schaustellerbesprechung
während der ersten Kinderkirchweih ergaben von Seiten der Schausteller
grundsätzlich eine positive Resonanz,
allerdings sind auch Finanzielle Einbußen
durch das fehlende Abendgeschäft gemacht worden.
Die Werbung für die Kinderkirchweih wurde
allgemein als sehr positiv gesehen.
Auch von Seiten der Besucher und der Anwohner
gibt es eine positive Resonanz.
Das gesetzte Ziel eines ruhigeren
Frühlingsfestes, v.a. für die Anwohner kann als erfolgreich erreicht angesehen
werden.
Als Ergebnis der Nachbesprechung der
Projektgruppe vom
Kinder und Jugendliche ab einem Alter von 10
Jahren äußerten sich in der Mehrheit eher verhalten bis kritisch der
Ausgestaltung und dem Angebot der Kinderkirchweih gegenüber.
Hierhin sehen wir einen klaren Auftrag, deren
Vorstellungen und Bedürfnisse stärker im Fokus zu nehmen.
- Der Jugendhilfeausschuss nimmt Kenntnis von den Erfahrungen der ersten „Schwabacher Kinderkirchweih“ Kenntnis.
- Die Verwaltung wird beauftragt, ein tragfähiges Konzept zur Steigerung der Attraktivität und zur Verbesserung des Angebotes für ältere Kinder und Jugendliche unter Einbeziehung von Fachkräften des Jugendamtes, des Stadtjugendrings und von Vertretern der Werbe- und Stadtgemeinschaft zu erarbeiten.
- Dem Jugendhilfeausschuss ist über das Ergebnis erneut zu berichten.