Sitzung: 18.04.2024 JuHi/021/2024
Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 12
Vorlage: A.21/135/2024
Die nach wie vor hohen Zugangszahlen bei unbegleiteten, minderjährigen Ausländern (umA) machen eine gemeinsam getragene Lösung für die Inobhutnahmen in der Region notwendig.
Wie bereits Ende 2022 zwischen den Städten Erlangen, Fürth, Nürnberg und Schwabach vereinbart (siehe Stadtratsbeschluss 16.12.2022), soll diese Einrichtung in gemeinsamer (finanzieller) Verantwortung getragen werden. Die Verwaltung wird ermächtigt eine Zweckvereinbarung zum gemeinsamen Betrieb einer UmA-Erstaufnahme- und Inobhutnahme-Einrichtung in Nürnberg abzuschließen.