Zu Punkt 1 und 2

Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen und so beschlossen.

 

Zu Punkt 3.

Den vorstehend genannten Planänderungen im Planblatt und in der Begründung wird zugestimmt. Sie berühren nicht die Grundzüge der Planung. Eine erneute Auslegung der Planunterlagen ist daher nicht erforderlich.

 

Zu Punkt 4 und 5

Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen und so beschlossen.