1.    Der Sachvortag wird zur Kenntnis genommen.

2.    Den Abwägungsempfehlungen zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (siehe Anlage 2) wird zugestimmt.

3.    Der Planungs- und Bauausschuss nimmt von den dargestellten Änderungen und Ergänzungen Kenntnis. Mit denen aus Anlage 2 ersichtlichen Änderungen, die in den zeichnerischen und textlichen Teil des Bebauungsplanes eingearbeitet wurden, besteht Einverständnis.

4.    Der Bebauungsplan S-106-09 „Gewerbegebiet nördliche Abenberger Straße“ mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus dem Planblatt vom 25.05.2010 und den textlichen Festsetzungen vom 25.05.2010 wird unter Hinweis auf die Begründung vom 25.05.2010 gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.