Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 37

Der Oberbürgermeister der Stadt Schwabach wird bevollmächtigt, folgende Erklärungen – übereinstimmend mit den Empfehlungen der Aufsichtsräte – abzugeben:

 

 

1. In der Hauptversammlung der SC Verwaltungs-Aktiengesellschaft:

 

1.    Der Bilanzgewinn in Höhe von 3.156,58 € wird in die Anderen Gewinnrücklagen eingestellt.

 

2.    Die Mitglieder des Vorstands werden entlastet.

 

3.    Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden entlastet.

 

 

Bei Punkt 2 hat sich Herr Oberbürgermeister Thürauf als Mitglied des Vorstandes der Beratung und Abstimmung enthalten (Art. 49 Abs.1 GO).

 

Bei Punkt 3 haben sich die Mitglieder des Aufsichtsrates – Herr Kosmann, Herr Paul, Frau Stengel, Herr Dr. Brunner, Herr Mantarlis und Herr Dr. Oeser – der Beratung und Abstimmung enthalten (Art. 49 Abs. 1 GO).

Die Aufsichtsräte und berufsmäßigen Stadtratsmitglieder Herr Schmitt-Timmermanns und Herr Schwager haben an der Beratung nicht teilgenommen (Art. 49 Abs. 1 i.V. mit Art. 40 GO).

 

 

2. In der Gesellschafterversammlung der SC Aktiengesellschaft & Co. KG:

 

a)    Der Bilanzgewinn in Höhe von 1.254.699,25 € wird wie folgt verwendet:

– Einstellung in die Gewinnrücklage: 300.000,00 €

und Weitergabe dieses Betrages an die Stadtdienste Schwabach GmbH zur Einstellung in deren Kapitalrücklage nach erfolgter Eingliederung der Stadtdienste Schwabach GmbH in den Stadtwerke-Konzern (Städtische Werke Schwabach GmbH).

– Ausschüttung an die Gesellschafterin Stadt Schwabach: 954.699,25 €

 

b)    Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden entlastet.

 

c)    Die Mitglieder der Aufsichtsräte bei den Tochtergesellschaften Stadtwerke Schwabach GmbH, Stadtverkehr Schwabach GmbH und Stadtbäder Schwabach GmbH werden entlastet.

 

 

Bei Buchst. b und c) haben sich die Mitglieder des Aufsichtsrates – Herr Kosmann, Herr Paul, Frau Stengel, Herr Gooss, Herr Dr. Brunner, Herr Mantarlis, Herr Sauer, Herr Dr. Oeser und Herr Dr. Donhauser – der Beratung und Abstimmung enthalten (Art. 49 Abs. 1 GO).

Die Aufsichtsräte und berufsmäßigen Stadtratsmitglieder Herr Schmitt-Timmermanns und Herr Schwager haben an der Beratung nicht teilgenommen (Art. 49 Abs. 1 i.V. mit Art. 40 GO).

 

 

3. In der Gesellschafterversammlung der Stadtdienste Schwabach GmbH:

 

a)    Entsprechend der Beschlussempfehlung des Aufsichtsrates wird der Jahresabschluss 2009 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) festgestellt.

 

b)    Dem Ausgleich des Bilanzverlustes wird entsprechend der Beschlussempfehlung des Aufsichtsrates zugestimmt.

 

c)    Dem Geschäftsführer Herrn Winfried Klinger wird für das Geschäftsjahr 2009 die Entlastung erteilt. Die Entlastung des Geschäftsführers Herrn Robert Zimmermann wird für das Geschäftsjahr 2009 zurückgestellt.

 

d)    Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2009 die Entlastung erteilt.

 

 

Zu Buchst d) haben sich die Mitglieder des Aufsichtsrates – Herr Gerhard Eberlein, Frau Freller, Herr Dr. Brunner und Frau Holluba-Rau – der Beratung und Abstimmung enthalten (Art. 49 Abs. 1 GO).

Der Aufsichtsrat und berufsmäßige Stadtrat Herr Schmitt-Timmermanns haben an der Beratung nicht teilgenommen (Art. 49 Abs. 1 i.V. mit Art. 40 GO).