Sitzung: 17.12.2010 StR/017/2010
Beschluss: Mit Debatte - Beschlussfassung mehrfach
Abstimmung: Anwesend: 40
Vorlage: A.41/120/2010
1. Einstimmig
Den in Anlage 3 abgegebenen Stellungnahmen der Verwaltung wird zugestimmt.
2. Mit 17 : 23 Stimmen abgelehnt:
Für beide Standorte ist das Bebauungsplanverfahren weiter zu führen.
Die Verwaltung wird beauftragt mit den Vorhabenträgern einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, der mindestens folgende Inhalte enthalten soll:
· Bauverpflichtung zur Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters
· gestalterische Vorgaben
· Verzicht auf Entschädigung bei Änderung des Bebauungsplans
· Festlegung einer Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen
3. Mit 10 : 30 Stimmen abgelehnt:
Für den Standort A ist das Bebauungsplanverfahren weiter zu führen.
Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, der mindestens folgende Inhalte enthalten soll:
· Bauverpflichtung zur Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters
· gestalterische Vorgaben
· Verzicht auf Entschädigung bei Änderung des Bebauungsplans
· Festlegung einer Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen
4. Einstimmig:
Für den Standort B ist das Bebauungsplanverfahren weiter zu führen.
Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, der mindestens folgende Inhalte enthalten soll:
· Bauverpflichtung zur Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters
· gestalterische Vorgaben
· Verzicht auf Entschädigung bei Änderung des Bebauungsplans
· Festlegung einer Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen