1.    Einstimmig

Den in Anlage 3 abgegebenen Stellungnahmen der Verwaltung wird zugestimmt.

 

 

2.    Mit 17 : 23 Stimmen abgelehnt:

Für beide Standorte ist das Bebauungsplanverfahren weiter zu führen.

Die Verwaltung wird beauftragt mit den Vorhabenträgern einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, der mindestens folgende Inhalte enthalten soll:

·        Bauverpflichtung zur Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters

·        gestalterische Vorgaben

·        Verzicht auf Entschädigung bei Änderung des Bebauungsplans

·        Festlegung einer Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen

 

 

3.    Mit 10 : 30  Stimmen abgelehnt:

Für den Standort A ist das Bebauungsplanverfahren weiter zu führen.

Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, der mindestens folgende Inhalte enthalten soll:

·        Bauverpflichtung zur Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters

·        gestalterische Vorgaben

·        Verzicht auf Entschädigung bei Änderung des Bebauungsplans

·        Festlegung einer Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen

 

 

4.    Einstimmig:

Für den Standort B ist das Bebauungsplanverfahren weiter zu führen.

Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, der mindestens folgende Inhalte enthalten soll:

·        Bauverpflichtung zur Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters

·        gestalterische Vorgaben

·        Verzicht auf Entschädigung bei Änderung des Bebauungsplans

·        Festlegung einer Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen