Anmerkung:

Die Stadträte Herr Lemke und Herr Paul haben an Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Betroffenheit gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nicht teilgenommen.

 

 

1.    Den Abwägungsempfehlungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Anlage 5) wird zugestimmt.

 

2.    Mit den aus Anlage 5 ersichtlichen Ergänzungen, die in den textlichen Teil des Bebauungsplans eingearbeitet wurden, besteht Einverständnis.

 

3.    Der Bebauungsplan S-109-10 „O’Brien-Park Südwest“ mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus dem Planblatt und den textlichen Festsetzungen vom 01.02.2011 wird unter Hinweis auf die Begründung vom 01.02.2011 gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

 

4.    Der Planentwurf zum Ausbau der Abenberger Straße Süd wird zur Kenntnis genommen. Die Realisierung der  Straßenbaumaßnahme soll 2011 erfolgen.