Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für die Generalsanierung des Jugendzentrums mit den avisierten Nutzergruppen im Sinne des Beschlusses des Planungs- und Bauausschuss vom 12.04.2011 abzustimmen und die Genehmigungsplanung zu beauftragen. Der Kostenrahmen ist auf 1.0 Mio € zu begrenzen.

 

Im Rahmen der Planung werden die Möglichkeiten  zum Einbau eines Aufzugs mit geprüft. Ebenso wird geprüft, inwieweit die Errichtung eines  Blockheizkraftwerkes zusätzlich oder an Stelle der Wärmedämmung sinnvoll ist.