1.    Der Entwurf der Vorbereitenden Untersuchung wird gebilligt.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, der Öffentlichkeit in Form einer Auslegung für den Zeitraum eines Monats Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und Anregungen vorzubringen.