1.    Den Abwägungsempfehlungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Anlage 5) wird zugestimmt.

2.    Die 2. Änderung des Bebauungsplans S-16-67 „Am Pointgraben“, bestehend aus dem Planblatt und den textlichen Festsetzungen und die Begründung wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

3.    Der Bebauungsplan wird erst dann zur Rechtskraft gebracht wenn der städtebauliche Vertrag abgeschlossen ist.

4.    Die Stadt beteiligt sich anteilig zu 30 % an der Sanierung des Gehweges. Dafür werden für 2012 Haushaltsmittel von 7.500 € eingestellt.