Sitzung: 29.07.2011 StR/027/2011
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 34
Vorlage: A.41/161/2011
1. Den Abwägungsempfehlungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit,
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Anlage 5) wird zugestimmt.
2. Die 2. Änderung des Bebauungsplans S-16-67 „Am Pointgraben“, bestehend aus dem Planblatt und den textlichen Festsetzungen und die Begründung wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
3. Der Bebauungsplan wird erst dann zur Rechtskraft gebracht wenn der städtebauliche Vertrag abgeschlossen ist.
4. Die Stadt beteiligt sich anteilig zu 30 % an der Sanierung des Gehweges. Dafür werden für 2012 Haushaltsmittel von 7.500 € eingestellt.