1.    Dem Entwurf des Haushaltsplanes 2012 mit Finanzplanung bis 2015 wird unter Berücksichtigung der sich aus den Vorberatungen ergebenden Änderungen zugestimmt.

 

2.    Dem Beratungsergebnis zu den vorliegenden Anträgen wird zugestimmt.

 

3.    Der Stellenplan gem. § 5 KommHV-Doppik für 2012 wird beschlossen.

 

4.    Das mittelfristige Investitionsprogramm für die Planungsjahre 2013 bis 2015 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

 

5.    Die Haushaltssatzung für 2012 wird wie vorgelegt beschlossen.

 

6.    Zur Sicherstellung der Finanzierung des nach der vorgesehenen Kreditaufnahme noch offenen Gesamtsaldos zur Finanzierung des Finanzhaushaltes 2012 sind die aus dem Jahr 2011 in das Jahr 2012 vorzutragenden Haushaltsausgabereste kritisch zu überprüfen und auf die unbedingt erforderliche Mindesthöhe zu beschränken.