1.         Auf Grundlage der dargestellten Planungsziele soll eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB im Rahmen einer einmonatigen Planauslegung durchgeführt werden.

2.         Dem dargestellten weiteren Verfahren wird zugestimmt.