Sitzung: 26.07.2012 StR/046/2012
Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 30
Vorlage: A.41/245/2012
1. Auf Grundlage der dargestellten Planungsziele soll eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB im Rahmen einer einmonatigen Planauslegung durchgeführt werden.
2. Dem dargestellten weiteren Verfahren wird zugestimmt.