1.         Den Abwägungsempfehlungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Anlage 2) wird zugestimmt.

 

2.         Von den dargestellten Planänderungen in den Bebauungsplanunterlagen wird Kenntnis genommen. Durch diese sind Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange betroffen. Daher ist der o. g. Bebauungsplan erneut öffentlich auszulegen.