Sitzung: 25.07.2013 StR/061/2013
Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 36
Vorlage: A.41/309/2013
1. Die Abwägungsvorschläge zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Anlage 1) werden als Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB beschlossen.
2. Der Bebauungsplan F-07-01 für das Gebiet „Am Hohen Hof“ mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus dem in der Anlage 2 beigefügten Planblatt und den textlichen Festsetzungen, wird unter Hinweis auf die Begründung gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.