1.         Die Abwägungsvorschläge zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Anlage 1) werden als Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB beschlossen.

 

2.         Der Bebauungsplan F-07-01 für das Gebiet „Am Hohen Hof“ mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus dem in der Anlage 2 beigefügten Planblatt und den textlichen Festsetzungen, wird unter Hinweis auf die Begründung gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.