1.
Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung für die
Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Schwabach wird beschlossen.
2.
Die Satzung über die Festsetzung der
Realsteuer-Hebesätze der Stadt Schwabach für das Haushaltsjahr 2015
(Hebesatzsatzung) wird beschlossen.
3.
Dem Entwurf des Haushaltsplanes 2015 mit
Finanzplanung bis 2018 wird unter Berücksichtigung der sich aus den
Vorberatungen ergebenden Änderungen zugestimmt.
4.
Das mittelfristige Investitionsprogramm für die
Jahre 2016 bis 2018 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
5.
Der Stellenplan gem. § 5 KommHV-Doppik für 2015
wird beschlossen.
6.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015
wird wie vorgelegt beschlossen.
7. Zur Sicherstellung der Finanzierung des nach der vorgesehenen Kreditaufnahme noch offenen Gesamtsaldos im Finanzhaushalt 2015 sind die aus dem Jahr 2014 in das Jahr 2015 vorzutragenden Haushaltsreste kritisch zu prüfen und auf die unbedingt notwendige Höhe zu beschränken.